Dokumente für die Hochzeit auf dem Standesamt
Um eine rechtmäßige Ehe schließen zu können, werden diverse Dokumente benötigt, um die Sie sich, falls Sie sie noch nicht besitzen, rechtzeitig kümmern sollten. Es empfiehlt sich, vor der Anmeldung der Eheschließung unbedingt ein Beratungsgespräch im Standesamt wahrzunehmen, da die Standesbeamten dabei nützliche Tipps und Hinweise geben, welche Dokumente wirklich erforderlich sind und wo Sie sie erhalten können. Kleine Variationen je nach Standesamt sind durchaus üblich. Aber insbesondere, wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sind einige Besonderheiten zu beachten, die man unbedingt mit dem Standesbeamten im Vorfeld abklären sollte.
In der Regel müssen beide Ehepartner aber die folgenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vorlegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Sollte der Personalausweis abgelaufen sein, kann er beim Einwohnermeldeamt bzw. beim Bürgeramt neu beantragt werden. Die Ausstellung des Ausweises dauert ca. 3 Wochen. In dringenden Fällen kann aber auch ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
- Geburtsurkunde
Es müssen beide Elternteile eingetragen sein, sonst ist eine Neuausstellung erforderlich.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Das Familienbuch liegt normalerweise beim Standesamt des Wohnortes der Eltern (Falls diese geschieden sind, entweder beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes oder des Wohnsitzes des Vaters)
- Aufenthaltsbescheinigung
Eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ist beim zuständigen Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt erhältlich, darf aber nicht zu alt sein (zum Beispiel maximal 14 Tage alt). Der Zeitraum hängt aber auch vom Standesamt ab. Daher sollte man sich hier unbedingt beim Standesamt erkundigen.
- Geburtsurkunden für gemeinsame Kinder
Falls bereits gemeinsame Kinde vorhanden sind und diese mit in die Ehe eingebracht werden sollen.
- Diplom- oder Promotionsurkunde
Falls ein akademischer Titel in die Heiratsurkunde eingetragen werden soll.
Für Ausländer sind außerdem die folgenden Dokumente in beglaubigter Übersetzung erforderlich:
- Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis erhält man bei der Meldebehörde des letzten Wohnsitzes im Heimatland - alternativ auch über die jeweilige Botschaft.
- gültiger Reisepass